IT Recht
Wir schreiben Ihre Verträge für Sie, passgenau zu dem, was Sie vorhaben. Unabhängig davon, ob Sie Wartungs- und Pflegeverträge oder Verträge zur Erstellung von Software, zum Vertrieb und zur Einräumung von Lizenzen benötigen, kümmern wir uns um Details und die eigene Ausgestaltung. Für Anbieter oder Nutzer des Cloud-Computings loten wir gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten aus. Dabei unterstützen wir Sie bei der Prüfung aller ASP- und Anbieterverträge und geben Ihnen Sicherheit, wenn es um den Datenschutz geht. Wir bringen Ihre Projekte von der ersten Idee bis zum konkreten Ergebnis mit der nötigen juristischen Fachkompetenz voran. Fragen zum Thema IT-Recht und Software-Lizenzverträge beantworten wir als Anwalt gerne.
Aktuelle Entwicklungen für Ihre IT
Weiterverkauf von „gebrauchter“ Software unbeschränkt möglich (IT-Recht » Lizenzrecht)
Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Hersteller Software grundsätzlich nicht daran hindern, Produkte weiterzuverkaufen. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der UsedSoft GmbH und Oracle. Bisher galt der sog. Erschöpfungsgrundsatz – das bedeutet, das Verwertungsrecht des Herstellers erlischt, sobald das Produkt erstmals verkauft wird – oft nur für Software auf Datenträgern. Nun gilt dies auch für Software, die per Download erworben wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass der Erstkäufer eine nutzbare Kopie besitzt. Wird sie widerrechtlich vervielfältigt, bleibt der Vertrieb untersagt. Unter Umständen können Upgrades aus einem laufenden Wartungsvertrag auch weiterveräußert werden. Ein Zusammenbrennen von mehreren Lizenzpaketen bleibt dem Hersteller jedoch untersagt. Mit der neuen Rechtslage entfällt die bisherige Benachteiligung von Internet-Downloads gegenüber physischen Speichermedien.
Anwalt für Internetrecht: Rechtsanwältin Friederike Lemme, August 2012